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Schwerpunkt "Petitionsausschuss"

Zum ersten Mal in meiner Tätigkeit im Hessischen Landtag bin ich nunmehr Mitglied imPetitionsausschuss. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, um in dieser Legislaturperiode damit auch ein Zeichen setzen zu wollen.

Es ist ein in der Verfassung verankertes Recht für alle Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit ihren Petitionen sich an den Landtag wenden können. Diese Arbeit ist für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss durchaus zeitaufwendig, sie drückt aber ein Stück unmittelbarer und direkter Demokratie auch aus. Die einzelnen Abgeordneten verstehen sich letztendlich dann als Ombudsleute für die jeweiligen Petenten. Mit den unterschiedlichsten Begehren der einzelnen Bürgerinnen und Bürger beschäftigt sich dann der jeweilige Berichterstatter. Jeder einzelne Fall, jede einzelne Petition wird also einer Kollegin/einem Kollegen im Petitionsausschuss zugewiesen. Dabei entwickeln sich selbstverständlich auch Schwerpunkte in der Bearbeitung.
Ich bin sehr neugierig auf diese Tätigkeit. Sie bedeutet, dass man sich in unterschiedliche Rechtsbereiche einarbeiten kann, sie bedeutet den direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern und mit den zuständigen Behörden. Dies ist insbesondere für neue Abgeordnete eine gute Grundlage, um sich in das politische Geschäft im Detail einzuarbeiten, aber es gibt auch Abgeordnete, die aus tiefer Überzeugung diese Arbeit im Ausschuss leisten.
Also: Ich freue mich auf ein neues Tätigkeitsfeld in meiner fünften Legislaturperiode.

Um Ihnen einen formalen Einblick in das Petitionsverfahren zu geben, hierzu einige Erläuterungen:

Petitionen
"Jeder hat das Recht, allein oder mit anderen, Anträge und Beschwerden an die zuständige Behörde oder an den Landtag zu richten." Dieses Recht ist in der Hessischen Verfassung, Artikel 16, sowie im Grundgesetz verankert. Petitionen müssen schriftlich eingereicht werden und Einsender sowie Anliegen müssen klar erkennbar sein. Petitionen an den Landtag werden über den Präsidenten an den Petitionsausschuss überwiesen. Petitionen, die über den Einzelfall hinausgehende Fragen betreffen, werden im Fachausschuss behandelt, der dem Parlament eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegt. Der Petent wird dann vom Präsidenten darüber benachrichtigt, wie über die Eingabe entschieden worden ist. Wenn der Landtag die Überweisung an die Landesregierung beschlossen hat, wird die Eingabe an diese weitergegeben. Die Landesregierung leitet sie dem zuständigen Ministerium zu, das den Petenten über die Weiterbearbeitung unterrichtet. (Quelle: www.hessischer-landtag.de)