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Zum
ersten Mal in meiner Tätigkeit im Hessischen Landtag bin ich
nunmehr Mitglied imPetitionsausschuss. Ich habe mich bewusst dafür
entschieden, um in dieser Legislaturperiode damit auch ein Zeichen
setzen zu wollen.
Es ist ein in der Verfassung verankertes Recht für alle Bürgerinnen
und Bürger, dass sie mit ihren Petitionen sich an den Landtag
wenden können. Diese Arbeit ist für die einzelnen Kolleginnen
und Kollegen im Ausschuss durchaus zeitaufwendig, sie drückt
aber ein Stück unmittelbarer und direkter Demokratie auch aus.
Die einzelnen Abgeordneten verstehen sich letztendlich dann als
Ombudsleute für die jeweiligen Petenten. Mit den unterschiedlichsten
Begehren der einzelnen Bürgerinnen und Bürger beschäftigt
sich dann der jeweilige Berichterstatter. Jeder einzelne Fall, jede
einzelne Petition wird also einer Kollegin/einem Kollegen im Petitionsausschuss
zugewiesen. Dabei entwickeln sich selbstverständlich auch Schwerpunkte
in der Bearbeitung.
Ich bin sehr neugierig auf diese Tätigkeit. Sie bedeutet, dass
man sich in unterschiedliche Rechtsbereiche einarbeiten kann, sie
bedeutet den direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern
und mit den zuständigen Behörden. Dies ist insbesondere
für neue Abgeordnete eine gute Grundlage, um sich in das politische
Geschäft im Detail einzuarbeiten, aber es gibt auch Abgeordnete,
die aus tiefer Überzeugung diese Arbeit im Ausschuss leisten.
Also: Ich freue mich auf ein neues Tätigkeitsfeld in meiner
fünften Legislaturperiode.
Um Ihnen einen formalen Einblick in das Petitionsverfahren zu geben,
hierzu einige Erläuterungen:
Petitionen
"Jeder hat das Recht, allein oder mit anderen, Anträge
und Beschwerden an die zuständige Behörde oder an den
Landtag zu richten." Dieses Recht ist in der Hessischen Verfassung,
Artikel 16, sowie im Grundgesetz verankert. Petitionen müssen
schriftlich eingereicht werden und Einsender sowie Anliegen müssen
klar erkennbar sein. Petitionen an den Landtag werden über
den Präsidenten an den Petitionsausschuss überwiesen.
Petitionen, die über den Einzelfall hinausgehende Fragen betreffen,
werden im Fachausschuss behandelt, der dem Parlament eine Empfehlung
zum weiteren Vorgehen vorlegt. Der Petent wird dann vom Präsidenten
darüber benachrichtigt, wie über die Eingabe entschieden
worden ist. Wenn der Landtag die Überweisung an die Landesregierung
beschlossen hat, wird die Eingabe an diese weitergegeben. Die Landesregierung
leitet sie dem zuständigen Ministerium zu, das den Petenten
über die Weiterbearbeitung unterrichtet. (Quelle: www.hessischer-landtag.de)
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