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"Na, endlich" werden die Einen sagen,
die Anderen vielleicht die Frage stellen: "Ist das unbedingt nötig?" Im Hessischen Landtag war es bisher durch die Geschäftsordnung
schon so geregelt, dass die Abgeordneten mit ihrem Handy auch twittern
dürfen. Erwartet wird selbstverständlich auch, dass die Abgeordneten
das Handy nicht laut zum Telefonieren benutzen, dass man der Debatte aufmerksam
folgt, dass man schlicht auch einer gewissen Erwartungshaltung der Besucherinnen
und Besucher entspricht. Für diese andererseits war es bisher nach
der Geschäftsordnung verboten, das Handy im hessischen Plenarsaal
zu aktivieren. Insofern war also auch das Twittern bisher nicht erlaubt.
Eine Änderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags sieht
nunmehr vor, dass die Besucherinnen und Besucher ihr Handy lautlos zu
schalten haben, dass damit eine Aktivierung - und somit auch das Twittern
- künftig erlaubt ist. weiter
SPD-Nordhessenrunde
bei VW Baunatal "Starker Standort, starkes Werk" Vor diesem positiven Hintergrund sei es für die Sozialdemokraten nur selbstverständlich, dass das VW-Gesetz in seiner geltenden Fassung zum Tragen komme. "Die von der EU-Kommission erneut gegen die Bundesrepublik angestrengte Klage ist für uns nicht nachvollziehbar", sagte der Kasseler Abgeordnete Wolfgang Decker, der auch arbeitsmarkpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion ist. Mehr als 60 000 Menschen in der Region hingen von dem Werk ab. Das VW-Gesetz habe wegen seiner erweiterten Mitbestimmungsregeln außerordentliche Bedeutung für die Standortsicherung und sei Erfolgsgarant für den VW-Konzern. Die nordhessischen Landtagsabgeordneten forderten die Landesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission für den Erhalt des Gesetzes in seiner geltenden Fassung einzusetzen.
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